Kurz gesagt: Aus EU-Staaten bis 20 Liter im Reservebehälter, aus Drittstaaten wie der Schweiz 10 Liter. Wer mehr dabeihat, meldet es mit Formular 1100 an.

Aus einem EU-Staat

Nach dem Zoll ist Kraftstoff energiesteuerfrei, wenn er sich im Tank oder in mitgeführten Reservebehältern befindet; bis zu 20 Liter in Reservebehältern werden nicht beanstandet. Die Menge gilt pro Fahrzeug, nicht pro Person: Vier Reisende in einem Auto dürfen zusammen 20 Liter mitbringen, nicht 80.

Der Kraftstoff muss außerdem zum Motor passen. Benzin im Kanister eines Dieselautos oder Kraftstoff in einem reinen Elektroauto ist nach dem Zoll nicht steuerfrei.

Aus einem Drittstaat

Aus Drittstaaten wie der Schweiz sind neben dem Tankinhalt bis zu 10 Liter desselben Kraftstoffs in einem tragbaren Behälter zoll- und steuerfrei. Dieser Kraftstoff darf nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde.

Wenn es mehr ist

Wer mehr mitführt, ist nach dem Zoll verpflichtet, unverzüglich eine Steueranmeldung mit dem Formular 1100 abzugeben; Steuerschuldner ist die Privatperson, und die Steuer ist sofort fällig.

Unabhängig davon gelten die Vorschriften über Besitz und Beförderung gefährlicher Stoffe. Der ADAC nennt für Deutschland höchstens 60 Liter je Reservebehälter und rät aus Sicherheitsgründen zu nicht mehr als zehn Litern.

Häufige Fragen

Wie viel Kraftstoff darf ich aus Polen oder Österreich mitbringen?

Steuerfrei neben dem Tankinhalt bis zu 20 Liter in Reservebehältern, pro Fahrzeug.

Und aus der Schweiz?

Neben dem Tankinhalt bis zu 10 Liter im tragbaren Behälter, nur zur Verwendung im selben Fahrzeug.

Was passiert bei mehr?

Nach dem Zoll ist unverzüglich eine Steueranmeldung mit Formular 1100 abzugeben; die Steuer ist sofort fällig.

Quellen zu diesem Beitrag

Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.

  1. Verbringen von Kraftstoffen aus anderen StaatenGeneralzolldirektion (zoll.de)20 Liter in Reservebehältern aus EU-Staaten, Eignung für den Motor, Menge pro Fahrzeug, 10 Liter aus Drittstaaten
  2. Beförderung zu privaten ZweckenGeneralzolldirektion (zoll.de)Steuerfreiheit bis 20 Liter, Steueranmeldung mit Formular 1100 und sofortige Fälligkeit bei Überschreitung
  3. Was haben Privatpersonen bei der Einfuhr von Kraftstoff zu beachten?Generalzolldirektion (zoll.de)Abgabenfreiheit für Tankinhalt und 10 Liter im tragbaren Reservekanister bei Einfuhr aus Drittstaaten, Verwendung nur im selben Fahrzeug
  4. Kraftstoff im Reservekanister: Was ist erlaubt?ADACTransportmengen, Kennzeichnung, Sicherung im Fahrzeug, Ausland und Fähren