Was für private Transporte in Deutschland gilt
KomNet erläutert die Freistellung für private Beförderungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a ADR: Die Güter müssen einzelhandelsgerecht verpackt und für persönlichen oder häuslichen Gebrauch, Freizeit oder Sport bestimmt sein. Außerdem müssen Maßnahmen getroffen werden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern.
Bei einem privaten Transport unter dieser Freistellung stehen insbesondere die Eignung und Dichtheit der Verpackung sowie die Ladungssicherung im Vordergrund. KomNet verweist dabei auf die Pflichten nach §§ 22 und 23 StVO.
Mengen: Rechtliche Obergrenze und Sicherheitsempfehlung trennen
Der ADAC nennt für Privatfahrzeuge in Deutschland eine Obergrenze von 60 Litern je Reservebehälter und 240 Litern je Beförderungseinheit. Gleichzeitig empfiehlt der ADAC aus Sicherheitsgründen generell, nicht mehr als zehn Liter mitzunehmen.
Geeigneten Kanister verwenden
Nach Angaben des ADAC muss der Reservekanister über eine UN- oder RKK-Zulassung verfügen. Die Kennzeichnung sollte dauerhaft am Behälter vorhanden und lesbar sein. Zusätzlich ist vor jeder Fahrt zu prüfen:
- Der Kanister ist für Benzin oder Diesel ausdrücklich vorgesehen.
- Behälterwand, Nähte, Griff und Boden sind unbeschädigt.
- Verschluss und Dichtung sind vollständig und dicht.
- Es gibt keine Kraftstoffspuren oder auffälligen Geruch am Äußeren.
- Die Kennzeichnung ist nicht unlesbar oder entfernt.
Im Kofferraum richtig sichern
Der ADAC empfiehlt, den Kanister möglichst weit von den Fahrzeuginsassen entfernt im Kofferraum zu verstauen und mit Spanngurten zu sichern. Die konkrete Befestigung hängt vom Fahrzeug ab. Zurrösen, eine stabile Transportbox oder formschlüssige Unterbringung können verhindern, dass der Kanister bei Kurven oder Bremsmanövern umkippt.
Die Sicherung muss mehr leisten als „nicht rollen“
Ein Kanister darf auch bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht unkontrolliert durch den Kofferraum schlagen. Weiche Einkaufstaschen, lose Decken oder das Einklemmen zwischen Gepäckstücken sind keine verlässliche Ladungssicherung.
Hitze, Sonne und lange Standzeiten vermeiden
Ein gefüllter Reservekanister sollte nicht unnötig dauerhaft im Fahrzeug bleiben. Innenräume können sich stark aufheizen. Zusätzlich steigt bei längerer Mitnahme die Wahrscheinlichkeit, dass Dichtung, Verschluss oder Behälter unbemerkt beschädigt werden.
Vor Fahrtbeginn und nach längeren Stopps ist eine kurze Sicht- und Geruchskontrolle sinnvoll. Bei Undichtigkeit, Beschädigung oder austretendem Kraftstoff darf die Fahrt nicht einfach fortgesetzt werden.
Ausland: Jede Route separat prüfen
Die Regeln unterscheiden sich deutlich. Der ADAC weist für einzelne Länder abweichende Mengen und teilweise vollständige Mitnahmeverbote aus. Eine allgemeine Europa-Regel gibt es für Reisende nicht.
- Transitländer und Zielstaat einzeln prüfen
- Zoll- und Steuerregeln bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten beachten
- Änderungen kurz vor Reisebeginn kontrollieren
- Nicht von der in Deutschland zulässigen Menge auf andere Länder schließen
Fähren: Bedingungen der Reederei sind entscheidend
Der ADAC beschreibt generelle Verbote auf bestimmten Schiffsverbindungen und mögliche Verbote auf Fähren in skandinavische Länder. Verbindlich ist die aktuelle Beförderungsbedingung der jeweiligen Reederei. Eine bereits gebuchte Überfahrt ist deshalb kein Nachweis, dass ein gefüllter Reservekanister mitgenommen werden darf.
Checkliste vor der Abfahrt
- Route und Fährbedingungen aktuell geprüft
- Geeignete Kennzeichnung am Kanister vorhanden
- Kanister nur mit dem vorgesehenen Kraftstoff befüllt
- Verschluss dicht und Dichtung unbeschädigt
- Aufrechte Position im Kofferraum
- Gegen Verrutschen, Umkippen und Stöße gesichert
- Keine unnötig große Reserve mitgenommen
Häufige Fragen
Wie viel Kraftstoff darf ich in Deutschland privat mitnehmen?
Der ADAC nennt für Privatfahrzeuge höchstens 60 Liter je Reservebehälter und 240 Liter je Beförderungseinheit. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt er dennoch generell nicht mehr als zehn Liter.
Wo sollte der Kanister im Auto stehen?
So weit wie möglich von den Fahrzeuginsassen entfernt, bevorzugt im Kofferraum, aufrecht und gegen Verrutschen oder Umkippen gesichert.
Gelten im Ausland dieselben Regeln?
Nein. Erlaubte Mengen und Verbote unterscheiden sich nach Land. Auch Fährgesellschaften können gefüllte Reservekanister ausschließen. Die Route muss deshalb vor der Fahrt aktuell geprüft werden.
Quellen zu diesem Beitrag
Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.
- Kraftstoff im Reservekanister: Was ist erlaubt?ADACTransportmengen, Kennzeichnung, Sicherung im Fahrzeug, Ausland und Fähren
- Wie lange dürfen Reservekanister genutzt und welche Mengen dürfen transportiert werden?KomNet NRW / Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-WestfalenPrivate Beförderung, Ladungssicherung und Einordnung der Fünfjahresfrist für Kunststoffverpackungen
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)Bundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetDeutscher Rechtsrahmen für die Beförderung gefährlicher Güter und Verweis auf das ADR
- § 22 StVO – LadungBundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetGrundanforderungen an die Sicherung von Ladung
- § 23 StVO – Sonstige Pflichten von FahrzeugführendenBundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetVerantwortung für Fahrzeug, Sicht und Ladung