Was hinter den drei Buchstaben steht
Die Abkürzung steht für das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. In deutsches Recht wird es über die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt überführt, die im Wesentlichen auf die Anlagen des Übereinkommens verweist.
Geregelt sind dort die Einstufung der Stoffe, die Anforderungen an die Verpackung, deren Prüfung und Kennzeichnung sowie die Pflichten der Beteiligten. Die UN-Prägung auf einem Kanister, der Verpackungscode und die Nutzungsdauer von Kunststoffverpackungen haben alle dort ihren Ursprung.
Was davon Privatpersonen betrifft
Der größte Teil der Vorschriften richtet sich an gewerbliche Beförderungen: Beförderungspapiere, Warntafeln, Feuerlöscher, Schulungen. Für den privaten Transport von Kraftstoff für den eigenen Gebrauch greift eine Freistellung, solange der Behälter geeignet und die Ladung gegen Austreten und Verrutschen gesichert ist.
Praktisch bleibt aus dem Regelwerk für Privatpersonen vor allem eines übrig: ein Behälter mit gültiger Zulassung, dicht verschlossen und vernünftig gesichert. Die Details dazu stehen unter Freistellung für Privatpersonen.
Quellen zu diesem Beitrag
Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)Bundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetDeutscher Rechtsrahmen für die Beförderung gefährlicher Güter und Verweis auf das ADR
- Fragen und Antworten zu Gefahrgutverpackungen und UN-KennzeichnungenBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Bedeutung, Grenzen und Lesart von UN-Verpackungskennzeichnungen
- Wie lange dürfen Reservekanister genutzt und welche Mengen dürfen transportiert werden?KomNet NRW / Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-WestfalenPrivate Beförderung, Ladungssicherung und Einordnung der Fünfjahresfrist für Kunststoffverpackungen