Die rechtliche Vorgabe
Die Straßenverkehrs-Ordnung stellt die Anforderung allgemein: Ladung ist gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen, Herabfallen und vermeidbaren Lärm zu sichern. Maßstab sind ausdrücklich auch Vollbremsung und plötzliche Ausweichbewegung, nicht der normale Fahrbetrieb.
Verantwortlich ist, wer fährt, und daneben der Halter. Die Vorschrift unterscheidet nicht nach Ladungsart; für einen Kraftstoffkanister gilt sie wie für jedes andere Transportgut.
Was in der Praxis hilft
Bewährt sind drei Dinge: eine Antirutschmatte unter dem Behälter, Spanngurte oder vorhandene Zurrösen im Kofferraum und ein Platz möglichst weit weg von den Insassen. Der Kanister steht aufrecht, mit dem Verschluss oben und fest zugedreht.
Eine passende Halterung nimmt dem Thema viel Improvisation ab, gerade bei größeren Behältern. Welche Bauformen es gibt, zeigt die Kaufberatung zu Halterungen.
Quellen zu diesem Beitrag
Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.
- § 22 StVO – LadungBundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetGrundanforderungen an die Sicherung von Ladung
- § 23 StVO – Sonstige Pflichten von FahrzeugführendenBundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetVerantwortung für Fahrzeug, Sicht und Ladung
- Kraftstoff im Reservekanister: Was ist erlaubt?ADACTransportmengen, Kennzeichnung, Sicherung im Fahrzeug, Ausland und Fähren