Vier Betreiber, vier unterschiedliche Regeln
Die Unterschiede sind erheblich. Stena Line nennt für Reservekraftstoff in einem zugelassenen Behälter eine Grenze von fünf Litern. TT-Line veröffentlicht in seinen FAQ eine deutlich höhere Grenze. Finnlines unterscheidet sogar nach Route und nennt unterschiedliche Mengen. Auf der DFDS-Verbindung Dünkirchen–Rosslare sind Kanister laut FAQ ausdrücklich verboten – egal ob voll oder leer.
| Beispiel | Veröffentlichte Betreiberregel | Konsequenz |
|---|---|---|
| Stena Line | max. 5 l Reservekraftstoff im zugelassenen Behälter | Behälterzustand vor Reise prüfen |
| TT-Line | bis 60 l Treibstoff in Reservekanistern laut FAQ | aktuelle FAQ vor Abfahrt erneut lesen |
| Finnlines | je nach Route 5 l oder 25 l | Route ist Teil der Regel |
| DFDS Dünkirchen–Rosslare | Kanister an Bord ausdrücklich verboten | auch „leer“ nicht automatisch zulässig |
Warum eine allgemeine Fährentabelle schnell veraltet
Reedereien können Bedingungen ändern, Schiffe austauschen oder einzelne Routen abweichend behandeln. Deshalb ist eine statische Zahl auf einer Ratgeberseite nur als Beispiel sinnvoll. Für die tatsächliche Reise zählt die aktuelle Betreiberinformation.
So prüfst du die Überfahrt
- Gebuchte Reederei und exakte Route feststellen.
- FAQ, Gefahrgut- oder Beförderungsbedingungen öffnen.
- Nach „Kraftstoff“, „Reservekraftstoff“, „Kanister“ oder „dangerous goods“ suchen.
- Menge, Behälterart und eventuelle Meldepflicht notieren.
- Bei Unklarheit vor Abfahrt den Kundendienst kontaktieren.
Der Kanister muss trotzdem sicher sein
Eine erlaubte Menge hebt die Anforderungen an Zustand und Befestigung nicht auf. Stena Line verlangt ausdrücklich einen zugelassenen Kunststoff- oder Metallbehälter ohne Verschleiß- oder Undichtigkeitsanzeichen. Im Fahrzeug bleibt eine sichere Verstauung notwendig.
Häufige Fragen
Darf ein Reservekanister grundsätzlich auf eine Fähre?
Das hängt von Reederei und Route ab. Betreiber veröffentlichen unterschiedliche Grenzen und teils vollständige Verbote.
Gilt die deutsche Straßen-Höchstmenge auch an Bord?
Nein. Die Beförderungsbedingungen der Reederei können deutlich strenger sein als die Regel für den Straßenverkehr.
Muss auch ein leerer Kanister geprüft werden?
Ja. Einzelne Betreiberbedingungen können auch leere Kanister erfassen. Die konkrete Formulierung der gebuchten Route ist entscheidend.
Quellen zu diesem Beitrag
Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.
- Stena Line – Transport von Reservekraftstoff in FahrzeugenStena LineAktuelle Betreiberregel zu Menge, zugelassenem Behälter und Zustand bei Reservekraftstoff
- TT-Line – FAQ zu Reservekraftstoff an BordTT-LineBetreiberangabe zur maximalen Reservekraftstoffmenge in Kanistern auf Passagierfähren
- Finnlines – Gefahrgut im PassagierfahrzeugFinnlinesRoutenabhängige Grenzen für Benzin und Diesel in Kanistern auf Finnlines-Passagierverbindungen
- DFDS – FAQ Dünkirchen–Rosslare: Beförderung von Gas und KraftstoffDFDSRoutenbezogenes Verbot von Kanistern an Bord, unabhängig davon ob voll oder leer
- Kraftstoff im Reservekanister: Was ist erlaubt?ADACTransportmengen, Kennzeichnung, Sicherung im Fahrzeug, Ausland und Fähren