Was geprüft wird
Gefahrgutverpackungen müssen belegen, dass sie den Belastungen einer Beförderung standhalten. Geprüft werden dafür typische Beanspruchungen: Fall aus definierter Höhe, Dichtheit, Innendruck und Stapeldruck. Je nach Bauart und vorgesehenem Füllgut fallen die Anforderungen unterschiedlich streng aus.
Zuständig für die Zulassung ist in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Sie vergibt die Kennung, die anschließend Teil der Prägung auf dem Behälter wird.
Warum das Muster für die Serie steht
Die Zulassung gilt der Bauart, nicht dem Einzelstück. Wer einen Kanister aus laufender Produktion kauft, erhält damit ein Serienstück einer geprüften Bauart – vorausgesetzt, der Hersteller fertigt unverändert weiter.
Für den Nutzer heißt das: Die Prägung ist der Beleg, nicht ein beiliegendes Zertifikat. Fehlt sie oder ist sie unleserlich, lässt sich die Eignung nicht mehr nachvollziehen.
Quellen zu diesem Beitrag
Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.
- Fragen und Antworten zu Gefahrgutverpackungen und UN-KennzeichnungenBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Bedeutung, Grenzen und Lesart von UN-Verpackungskennzeichnungen
- DGG-Info: Verpackungscodes für KanisterBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Codes für Kanister aus Stahl, Aluminium und Kunststoff sowie anwendbare Verpackungsanweisungen
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)Bundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetDeutscher Rechtsrahmen für die Beförderung gefährlicher Güter und Verweis auf das ADR