Was hinter der Zulassung steht
Verpackungen für gefährliche Güter werden nicht einzeln, sondern als Bauart geprüft. Geprüft wird ein Muster des Behälters, und zwar auf Eigenschaften wie Dichtheit, Innendruck, Fallfestigkeit und Stapeldruck. Besteht das Muster, erhält die Bauart eine Zulassung, und die Serie darf die entsprechende Kennzeichnung tragen.
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung für diese Zulassungen zuständig. Die Anforderungen selbst stammen aus dem Gefahrgutrecht, das über die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in deutsches Recht übernommen ist.
Was in der Prägung steht
Die Kennzeichnung ist kein Aufkleber, sondern dauerhaft im Material. Sie beginnt mit dem UN-Symbol und enthält anschließend den Verpackungscode für Bauart und Werkstoff, einen Buchstaben für die Verpackungsgruppe, Angaben zur geprüften Dichte oder zum Prüfdruck, das Herstellungsjahr, ein Staatenkürzel und die Kennung der zugelassenen Bauart.
Die einzelnen Blöcke lassen sich getrennt lesen: Der Code sagt, was der Behälter ist, der Gruppenbuchstabe sagt, wofür er geprüft wurde, und das Jahr ist der Bezugspunkt für die Altersfrage bei Kunststoffbehältern.
Warum das beim Kraftstoff zählt
Benzin und Diesel sind Gefahrgut. Ein Behälter ohne geprüfte Bauart ist für diesen Inhalt nicht vorgesehen, auch wenn er äußerlich wie ein Kanister aussieht. Wer einen vorhandenen Kanister weiterverwenden will, findet die Prägung meist auf einer Seitenfläche oder auf dem Boden und kann sie dort direkt nachlesen.
Quellen zu diesem Beitrag
Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.
- Fragen und Antworten zu Gefahrgutverpackungen und UN-KennzeichnungenBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Bedeutung, Grenzen und Lesart von UN-Verpackungskennzeichnungen
- DGG-Info: Verpackungscodes für KanisterBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Codes für Kanister aus Stahl, Aluminium und Kunststoff sowie anwendbare Verpackungsanweisungen
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)Bundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetDeutscher Rechtsrahmen für die Beförderung gefährlicher Güter und Verweis auf das ADR