Kurz erklärt: E10 ist Ottokraftstoff mit einem Ethanolanteil von bis zu zehn Prozent.

Was die Bezeichnung aussagt

Die Anforderungen an Ottokraftstoffe sind in der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegt. Die Kennzeichnung an der Zapfsäule folgt derselben Logik: Der Buchstabe steht für die Kraftstoffart, die Zahl für den maximalen Anteil des beigemischten Biokraftstoffs.

E10 heißt also bis zu zehn Prozent Ethanol. Es ist keine Aussage über die Oktanzahl und kein Hinweis auf eine schlechtere Sorte.

Zwei Prüfungen, die oft verwechselt werden

Ob ein Fahrzeug E10 verträgt, ist eine Frage an den Fahrzeughersteller; die Deutsche Automobil Treuhand führt dazu eine Übersicht. Ob ein Kanister für Ottokraftstoff geeignet ist, ist eine völlig andere Frage und wird über die UN-Kennzeichnung und die Herstellerangaben beantwortet.

Bei Motorgeräten ist zusätzlich Vorsicht geboten: Für Kleinmotoren gelten eigene Freigaben, und Ethanol zieht Wasser, was bei längerer Standzeit im Tank oder Kanister Probleme machen kann. Für solche Fälle gibt es Sonderkraftstoff.

Quellen zu diesem Beitrag

Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.

  1. § 3 10. BImSchV – Anforderungen an OttokraftstoffeBundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetAnforderungen an in Deutschland in Verkehr gebrachten Ottokraftstoff und Verfügbarkeit von E5 neben E10
  2. E10-Verträglichkeit der KraftfahrzeugeDeutsche Automobil Treuhand (DAT)Herstellerangaben zur E10-Verträglichkeit zahlreicher Pkw-, Motorrad- und älterer Fahrzeugmodelle
  3. Verträglichkeit STIHL Produkte mit Kraftstoff E10ANDREAS STIHL AG & Co. KGE10 bei STIHL-Motorgeräten und konkrete Herstellerempfehlung zur Aufbewahrung von E10-Zweitaktgemisch