Zwei Prüfungen: Erst prüfen, ob der Behälter für Benzin vorgesehen ist. Danach prüfen, ob das konkrete Fahrzeug oder Gerät E5 beziehungsweise E10 verträgt.

Was E5 und E10 bedeuten

Die deutsche Kraftstoffkennzeichnung unterscheidet Ottokraftstoff mit bis zu fünf Volumenprozent Bioethanol als E5 und Sorten mit einem höheren, bis zu zehn Volumenprozent reichenden Ethanolanteil als E10. An der Zapfsäule müssen diese Sorten entsprechend gekennzeichnet sein.

Der Kanister entscheidet nicht über die Fahrzeugfreigabe

Ein geeigneter Benzinkanister kann technisch für Ottokraftstoff vorgesehen sein, doch damit ist E10 für das Fahrzeug noch nicht freigegeben. Die 10. BImSchV verlangt bei E10 sogar ausdrücklich einen Hinweis, die Herstellerinformation zur Verträglichkeit einzuholen.

Für viele Fahrzeugmodelle stellt die DAT eine auf Herstellerangaben beruhende E10-Übersicht bereit. Bei älteren Fahrzeugen, Umbauten und nicht mehr aktiven Herstellern ist die Recherche besonders wichtig.

Bei Motorgeräten gelten eigene Herstellerregeln

Auch Rasenmäher, Motorsägen oder andere Kleinmotoren dürfen nicht einfach nach Pkw-Regeln beurteilt werden. STIHL erklärt beispielsweise E10 für bestimmte eigene Motorgeräte als grundsätzlich verwendbar, gibt für daraus hergestellte Zweitaktgemische aber eine konkrete, deutlich kürzere Aufbewahrungsempfehlung. Ein anderes Fabrikat kann andere Vorgaben haben.

Beschriftung verhindert Fehlbetankung

Ein Reservekanister mit kleinem Ausgießer passt oft sowohl in Benzin- als auch in Diesel-Einfüllöffnungen. Der ADAC weist deshalb gerade bei Ersatzkanistern auf die Gefahr einer Fehlbetankung hin. Eine klare Zuordnung wie „Super E5“ oder „Super E10“ kann helfen – zusätzlich zur originalen Behälterkennzeichnung.

Für längere Lagerung keine Pauschalregel

Aus „E5“ oder „E10“ allein folgt keine seriöse allgemeine Haltbarkeitsangabe. Lagerbedingungen, Behälter und spätere Anwendung müssen zusammen betrachtet werden. Wer Vorrat für längere Zeit plant, sollte die Hinweise des Fahrzeug- oder Geräteherstellers einbeziehen.

Praxis: Im Zweifel nicht den Kraftstoff an das Fahrzeug „anpassen“, sondern die Freigabe des Fahrzeugs prüfen und die vorgesehene Sorte sauber getrennt halten.

Häufige Fragen

Braucht E10 einen anderen Reservekanister als E5?

Entscheidend ist, dass der Hersteller den Kanister für den vorgesehenen Ottokraftstoff freigibt. Aus der Farbe oder Form des Behälters lässt sich die Eignung nicht ableiten.

Kann jedes Auto E10 fahren?

Nein. Die Verträglichkeit hängt vom konkreten Fahrzeug ab. Betriebsanleitung, Herstellerinformation oder eine belastbare Verträglichkeitsdatenbank sind maßgeblich.

Sollte auf dem Kanister E5 oder E10 stehen?

Eine eindeutige Zusatzbeschriftung kann Verwechslungen vermeiden, darf aber die originale Behälterkennzeichnung nicht überdecken oder ersetzen.

Quellen zu diesem Beitrag

Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.

  1. § 3 10. BImSchV – Anforderungen an OttokraftstoffeBundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetAnforderungen an in Deutschland in Verkehr gebrachten Ottokraftstoff und Verfügbarkeit von E5 neben E10
  2. § 13 10. BImSchV – Auszeichnung von KraftstoffenBundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetKennzeichnungen E5, E10, B7, B10 und XTL sowie Hinweise zur Fahrzeugverträglichkeit
  3. E10-Verträglichkeit der KraftfahrzeugeDeutsche Automobil Treuhand (DAT)Herstellerangaben zur E10-Verträglichkeit zahlreicher Pkw-, Motorrad- und älterer Fahrzeugmodelle
  4. Verträglichkeit STIHL Produkte mit Kraftstoff E10ANDREAS STIHL AG & Co. KGE10 bei STIHL-Motorgeräten und konkrete Herstellerempfehlung zur Aufbewahrung von E10-Zweitaktgemisch
  5. Falsch getankt? Benzin und Diesel vertauscht – das ist zu tunADACRisiken der Fehlbetankung und besondere Verwechslungsgefahr bei kleinen Kanister-Ausgießern