Gute Beschriftung beantwortet zwei Fragen: Was ist tatsächlich im Kanister – und für welches Fahrzeug oder Gerät ist dieser Vorrat gedacht?

Originalkennzeichnung und Inhaltslabel haben verschiedene Aufgaben

Die eingeprägte UN- oder Herstellerkennzeichnung beschreibt den Behälter und seine geprüfte Bauart. Ein eigener Aufkleber beschreibt dagegen den aktuellen Inhalt. Beides darf nicht miteinander verwechselt werden.

Die Kraftstoffkennzeichnung der Tankstelle übernehmen

Die 10. BImSchV verwendet für Deutschland unter anderem E5, E10, B7, B10 und XTL. Wer die konkrete Sorte kennt, kann dieselbe eindeutige Kurzbezeichnung am Kanister verwenden. Das ist präziser als nur „Benzin“ oder „Diesel“.

BeschriftungNutzenZusatz sinnvoll?
Super E5Benzinsorte klarFahrzeugname bei mehreren Autos
Super E10Ethanolklasse klarnur für freigegebene Fahrzeuge/Geräte
Diesel B7gängige Dieselqualität klarFüllzeitpunkt intern dokumentieren, wenn Winterreserve
Diesel B10 / XTLabweichende Dieselqualität klarFahrzeugfreigabe besonders beachten
2-Takt 1:50Gemisch eindeutigGerät oder Hersteller nennen

Nichts Wichtiges überkleben

UN-Code, Herstellungskennzeichnung, Artikelnummer und andere dauerhafte Angaben sollten sichtbar bleiben. Bei einem älteren Kanister kann genau diese Information später nötig sein, um Eignung, Alter oder Zubehör zu prüfen.

Fehlbetankung beim Umfüllen vermeiden

Der ADAC weist darauf hin, dass kleine Ausgießer von Ersatzkanistern leicht in unterschiedliche Tankstutzen passen. Deshalb sollte unmittelbar vor dem Umfüllen nochmals geprüft werden: Behälterlabel, Fahrzeug und Kraftstoff müssen zusammenpassen.

Beschriftung muss dauerhaft lesbar bleiben

Ein ausgebleichter Papierzettel oder ein Etikett, das sich bei Kraftstoffkontakt ablöst, erfüllt seinen Zweck nicht. Die Lösung muss zum Material passen, darf den Kanister nicht beschädigen und sollte sich bei einer bewusst geänderten Nutzung eindeutig ersetzen lassen.

Beschriftung ist kein Freigabeschein: Auch ein perfekt beschrifteter Kanister muss für den Inhalt geeignet sein und das Fahrzeug muss die eingefüllte Kraftstoffsorte vertragen.

Häufige Fragen

Reicht „Benzin“ als Beschriftung?

Besser ist eine möglichst eindeutige Zuordnung, zum Beispiel E5 oder E10, sofern die tatsächlich eingefüllte Sorte bekannt ist und das Fahrzeug entsprechend freigegeben ist.

Darf ein Aufkleber über die UN-Kennzeichnung?

Nein. Die originale Kennzeichnung des Behälters sollte dauerhaft lesbar bleiben. Eine Zusatzbeschriftung ist nur Ergänzung.

Ist die Farbe des Kanisters eine ausreichende Kennzeichnung?

Nein. Farben unterscheiden sich nach Hersteller und Einsatzbereich. Verlass dich auf lesbare Kennzeichnung und dokumentierten Inhalt.

Quellen zu diesem Beitrag

Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.

  1. § 13 10. BImSchV – Auszeichnung von KraftstoffenBundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetKennzeichnungen E5, E10, B7, B10 und XTL sowie Hinweise zur Fahrzeugverträglichkeit
  2. Fragen und Antworten zu Gefahrgutverpackungen und UN-KennzeichnungenBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Bedeutung, Grenzen und Lesart von UN-Verpackungskennzeichnungen
  3. Falsch getankt? Benzin und Diesel vertauscht – das ist zu tunADACRisiken der Fehlbetankung und besondere Verwechslungsgefahr bei kleinen Kanister-Ausgießern