Kurz erklärt: E5 ist Ottokraftstoff mit einem Ethanolanteil von bis zu fünf Prozent.

Unterschied zu E10

Beide Sorten sind Ottokraftstoff, sie unterscheiden sich im maximal zulässigen Ethanolanteil. Die Anforderungen und die Auszeichnungspflicht an der Zapfsäule stehen in der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Die Sortenbezeichnung sagt nichts über die Oktanzahl aus. Super und Super Plus sind eigene Angaben, die daneben stehen.

Wofür die Sorte gewählt wird

Fahrzeuge ohne E10-Freigabe und viele ältere Motoren werden mit der Sorte mit geringerem Ethanolanteil gefahren. Ob ein Fahrzeug freigegeben ist, führt die Deutsche Automobil Treuhand in einer Übersicht.

Für die Vorratshaltung im Kanister bleibt der zweite Punkt gleich: Die Eignung des Behälters ist eine eigene Frage und wird über die Kennzeichnung und die Herstellerangaben beantwortet.

Quellen zu diesem Beitrag

Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.

  1. § 3 10. BImSchV – Anforderungen an OttokraftstoffeBundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetAnforderungen an in Deutschland in Verkehr gebrachten Ottokraftstoff und Verfügbarkeit von E5 neben E10
  2. E10-Verträglichkeit der KraftfahrzeugeDeutsche Automobil Treuhand (DAT)Herstellerangaben zur E10-Verträglichkeit zahlreicher Pkw-, Motorrad- und älterer Fahrzeugmodelle
  3. § 13 10. BImSchV – Auszeichnung von KraftstoffenBundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetKennzeichnungen E5, E10, B7, B10 und XTL sowie Hinweise zur Fahrzeugverträglichkeit