Seit wann es die Sorte an deutschen Tankstellen gibt
Der freie Verkauf paraffinischer Dieselkraftstoffe in Reinform wurde mit einer Änderung der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes möglich und gilt seit Ende Mai 2024. Grundlage ist die Kraftstoffnorm DIN EN 15940.
An der Säule steht deshalb die Bezeichnung Paraffinischer Diesel zusammen mit dem Quadrat und dem Kürzel XTL. Das Kürzel sagt nichts über den Rohstoff aus; darunter fallen sowohl hydrierte Öle und Fette als auch synthetisch hergestellte Kraftstoffe.
Freigabe prüfen, Kanisterfrage bleibt
Ob ein Fahrzeug oder ein Motorgerät die Sorte verträgt, beantwortet nur der Hersteller, meist über Tankklappe oder Betriebsanleitung. Ohne Freigabe bleibt B7 die richtige Wahl; verfügbar ist es an den Säulen weiterhin.
Für den Reservekanister ändert sich durch die neue Sorte nichts: Maßgeblich bleibt, dass der Behälter für Kraftstoff zugelassen ist, dicht schließt und die Kennzeichnung trägt. Was im Kanister steht, gehört auf die Beschriftung, damit später niemand raten muss.
Quellen zu diesem Beitrag
Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.
- HVO-Diesel und Co.: Alternative Kraftstoffe an der TankstelleADACVerkauf und Kennzeichnung von HVO100, B10 und paraffinischem Diesel in Deutschland seit Ende Mai 2024
- § 4 10. BImSchV – Anforderungen an Diesel B7, B10 und XTLBundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetNormbezug für B7, B10 und paraffinischen Dieselkraftstoff XTL in Deutschland
- § 13 10. BImSchV – Auszeichnung von KraftstoffenBundesministerium der Justiz / Gesetze im InternetKennzeichnungen E5, E10, B7, B10 und XTL sowie Hinweise zur Fahrzeugverträglichkeit