Kurz erklärt: X gilt für alle drei Verpackungsgruppen, Y für die Gruppen II und III, Z nur für Gruppe III.

Drei Stufen, ein Buchstabe

Das Gefahrgutrecht teilt Stoffe nach ihrem Gefährdungsgrad in drei Verpackungsgruppen ein: I für hohe, II für mittlere und III für geringe Gefahr. Die Prüfung einer Verpackung erfolgt jeweils für eine dieser Stufen, und die bestandene Stufe schließt die darunter liegenden ein.

In der Prägung erscheint das als Buchstabe. X bedeutet, dass die Bauart für alle drei Gruppen geprüft ist, Y deckt die Gruppen II und III ab, Z nur die Gruppe III.

Bezug zu Benzin und Diesel

Ottokraftstoff ist der mittleren Gruppe zugeordnet, Dieselkraftstoff der geringeren. Ein Behälter mit Y oder X ist damit für beide Kraftstoffarten geprüft, ein Behälter mit Z nur für den weniger kritischen Fall.

Der Buchstabe beantwortet allerdings nur die Prüffrage. Ob ein Kanister im Alltag zum vorgesehenen Zweck passt, hängt zusätzlich von Verschluss, Ausgießer, Größe und den Angaben des Herstellers ab.

Quellen zu diesem Beitrag

Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.

  1. Fragen und Antworten zu Gefahrgutverpackungen und UN-KennzeichnungenBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Bedeutung, Grenzen und Lesart von UN-Verpackungskennzeichnungen
  2. DGG-Info: Verpackungscodes für KanisterBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Codes für Kanister aus Stahl, Aluminium und Kunststoff sowie anwendbare Verpackungsanweisungen