Was GESTIS empfiehlt
Für die unbeabsichtigte Freisetzung von Ottokraftstoff nennt die GESTIS-Stoffdatenbank der Unfallversicherung eine klare Reihenfolge: alle Zündquellen beseitigen, den Bereich räumen und die Umgebung warnen, Verschüttetes mit einem Universalbinder wie Kieselgur, Vermiculit oder Sand aufnehmen, funkenfreies Werkzeug verwenden, anschließend lüften und Boden und Gegenstände reinigen.
Die Empfehlungen richten sich an Arbeitsplätze, lassen sich aber auf Garage und Kofferraum übertragen.
Warum die Dämpfe das Problem sind
Benzindämpfe sind nach GESTIS schwerer als Luft und bilden schon ab etwa 0,6 Volumenprozent ein explosionsfähiges Gemisch. Im Kofferraum oder in einer Garage sammeln sie sich am Boden, deshalb reicht es nicht, nur oben ein Fenster zu öffnen.
Nicht in den Abfluss
Ottokraftstoff ist laut GESTIS stark wassergefährdend. Er darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Erdreich gelangen; schon bei geringen Mengen in Gewässern sind nach GESTIS die Behörden zu verständigen. Das getränkte Bindemittel gehört wie der Kraftstoff selbst über Wertstoffhof oder Schadstoffmobil entsorgt, die Annahme klärt die örtliche Abfallberatung.
Häufige Fragen
Womit nehme ich ausgelaufenes Benzin auf?
GESTIS nennt Universalbinder wie Kieselgur, Vermiculit oder Sand.
Kann ich mit Wasser nachspülen?
Nicht in Abfluss, Gewässer oder Erdreich. Ottokraftstoff ist laut GESTIS stark wassergefährdend.
Wohin mit dem getränkten Sand?
Zur kommunalen Sammlung für schadstoffhaltige Abfälle; die Abfallberatung nennt die Annahmestelle.
Quellen zu diesem Beitrag
Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.
- GESTIS-Stoffdatenbank: OttokraftstoffInstitut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)UN-Nummer, Flammpunkt, Zündtemperatur, Dampfdruck und Explosionsdaten von Ottokraftstoff
- Richtige Mülltrennung: Problemstoffe zum Wertstoffhof oder SchadstoffmobilUmweltbundesamt (UBA)Problemstoffe aus Haushalten, kommunale Entsorgung und Abgabe an Wertstoffhof oder Schadstoffmobil