Was der ADAC verlangt
Für Reservekanister im Pkw nennt der ADAC zwei Möglichkeiten: eine UN-Zulassung oder eine Zulassung als Reservekraftstoffkanister, kurz RKK. Die jeweilige Kennzeichnung ist am Behälter eingeprägt.
Wie ein RKK-Kennzeichen im Einzelnen aufgebaut ist, erläutert der ADAC nicht. Eine Aufschlüsselung, wie sie die BAM für das UN-Kennzeichen Block für Block liefert, haben wir für die RKK-Prägung in keiner amtlichen Quelle gefunden.
Woher die Bezeichnung stammt
Der Begriff Reservekraftstoff-Kanister steht wörtlich im Titel der DIN 16904 von 1969, die Anforderungen und Prüfung für Kunststoffkanister mit 2 bis 5 Litern festlegte. Für Stahlkanister mit 5, 10 und 20 Litern gab es die DIN 7274 von 1981. Beide Normen führt DIN Media heute als zurückgezogen.
Die Kraftstoffkanister von hünersdorff und Pressol, die auf dieser Website dokumentiert sind, tragen alle eine UN-Zulassung. Wer einen älteren Kanister nur mit RKK-Prägung besitzt, kann sich weiter auf die Aussage des ADAC stützen, dass beide Zulassungen im Pkw genügen.
Quellen zu diesem Beitrag
Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.
- Kraftstoff im Reservekanister: Was ist erlaubt?ADACTransportmengen, Kennzeichnung, Sicherung im Fahrzeug, Ausland und Fähren
- DIN 16904:1969-10 Reservekraftstoff-Kanister aus Polyäthylen (PE), mit Nennvolumen 2 bis 5 Liter; Anforderungen, PrüfungDIN MediaTitel, Geltungsbereich (PE, 2 bis 5 Liter), Ausgabedatum und Status (zurückgezogen)
- DIN 7274-1:1981-09 Packmittel; Kanister aus Stahl für Nennvolumen 5, 10, 20 l; MaßeDIN MediaTitel, Ausgabedatum und Status (zurückgezogen) der Norm für Maße von Stahlkanistern
- Fragen und Antworten zu Gefahrgutverpackungen und UN-KennzeichnungenBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Bedeutung, Grenzen und Lesart von UN-Verpackungskennzeichnungen