Was die Prägung hergibt
Ottokraftstoff gehört zur Verpackungsgruppe II, Dieselkraftstoff zur Gruppe III. Nach ADR 6.1.3.1 ist eine Bauart mit X für die Gruppen I bis III geprüft, eine mit Y für II und III, eine mit Z nur für III. Ein Kanister mit Y deckt von der Gruppe her also beide Kraftstoffe ab; einer mit Z nur den Diesel. Welcher Buchstabe auf dem eigenen Kanister steht, lässt sich an der eingeprägten UN-Kennzeichnung ablesen.
Damit ist aber nicht alles gesagt. Die BAM stellt klar, dass sich das UN-Kennzeichen auf die Herstellung bezieht und nicht auf die Verwendung: Aus der Prägung folgt nicht automatisch, dass jeder Stoff eingefüllt werden darf. Welche Verpackungsart für welchen Stoff zulässig ist, legt Tabelle A in Kapitel 3.2 des ADR fest.
Der Rest entscheidet, nicht der Kanister
In der Praxis geht es fast immer um Reste. Hier ist der ADAC in den vergangenen Jahren deutlich geworden: Die alte Annahme, ein wenig Benzin im Diesel schade schon nicht, gilt heute nicht mehr. Bei Direkteinspritzern kann die Einspritzanlage Schaden nehmen. Ist der Motor mit dem Gemisch erst gelaufen, können Einspritzsystem, Hochdruckpumpe, Injektoren, Leitungen und Tank fällig werden, was in die Tausende geht. Sobald sich Späne im Kraftstoffsystem gebildet haben, ist die Reparatur nach ADAC Pflicht. Nur bei älteren Wirbel- und Vorkammerdieseln ohne Direkteinspritzung sind einige wenige Liter Benzin meist unschädlich.
Der umgekehrte Weg ist nicht harmloser. Kommt Diesel in einen Benziner, nennt der ADAC Schäden an Einspritzanlage und Abgasnachbehandlung als nicht auszuschließen und rät, den Motor gar nicht erst zu starten. Bezahlen muss das in der Regel der Fahrer selbst; die Kfz-Versicherung zahlt meist nicht.
Warum Kanister besonders anfällig für Verwechslungen sind
An der Zapfsäule verhindert der Stutzendurchmesser manche Fehlbetankung. Beim Kanister fehlt diese Sperre: Der ADAC nennt die kleinen Einfüllrüssel von Reservekanistern ausdrücklich als Risiko, weil sie in Benzin- und in Dieselstutzen passen. Sein Rat lautet, genau auf den Treibstoff zu achten und im Zweifel einen anderen Kanister zu nehmen.
Wenn der Kanister trotzdem wechseln soll
Dann gehört zur Umstellung mehr als das Umfüllen. Die Beschriftung muss zum neuen Inhalt passen, sonst ist der nächste Griff danebengegriffen. Wie sich ein Kanister eindeutig kennzeichnen lässt, steht auf der Seite zum Beschriften. Und für die Menge, die danach im Behälter bleibt, gilt dasselbe wie für jede andere Restmenge: Sie landet beim nächsten Einsatz im Tank.
Die saubere Lösung
Zwei Kanister, dauerhaft getrennt und deutlich beschriftet, sind der Weg, der die Frage gar nicht erst stellt. Das deckt sich mit der ADAC-Empfehlung, im Zweifel auf einen anderen Kanister auszuweichen.
Häufige Fragen
Sagt die UN-Prägung, welcher Kraftstoff hinein darf?
Nein. Nach der BAM betrifft das UN-Kennzeichen die Herstellung und nicht die Verwendung. Der Buchstabe nennt nur die Verpackungsgruppe, für die die Bauart geprüft ist.
Darf Diesel in einen Kanister, in dem Benzin war?
Von der Verpackungsgruppe her ja, wenn die Prägung X oder Y zeigt. Entscheidend ist der Benzinrest: Nach ADAC ist etwas Benzin im Diesel bei heutigen Direkteinspritzern nicht mehr unproblematisch.
Was ist schlimmer: Benzin im Diesel oder Diesel im Benziner?
Der ADAC nennt für Benzin im Diesel Späne im Kraftstoffsystem und eine Reparaturpflicht, für Diesel im Benziner Schäden an Einspritzanlage und Abgasnachbehandlung. Beides sollte man vermeiden.
Hilft ein zweiter Kanister wirklich?
Der ADAC rät im Zweifel genau dazu, weil die kleinen Einfüllrüssel von Reservekanistern in beide Tankstutzen passen.
Quellen zu diesem Beitrag
Für die Angaben in diesem Beitrag wurden die folgenden Stellen und Unterlagen herangezogen. Bei Änderungen gilt die jeweils aktuelle Fassung der Originalquelle.
- ADR/RID Teil 6, Unterabschnitt 6.1.3: Kennzeichnung von Verpackungenumwelt-onlineBedeutung der Buchstaben X, Y und Z für die Verpackungsgruppen und Hinweis, dass die zulässige Verpackung je Stoff in Tabelle A festgelegt ist
- Fragen und Antworten zu Gefahrgutverpackungen und UN-KennzeichnungenBundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Bedeutung, Grenzen und Lesart von UN-Verpackungskennzeichnungen
- GESTIS-Stoffdatenbank: OttokraftstoffInstitut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)UN-Nummer, Flammpunkt, Zündtemperatur, Dampfdruck und Explosionsdaten von Ottokraftstoff
- GESTIS-Stoffdatenbank: DieselkraftstoffInstitut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)UN-Nummer, Flammpunkt, Zündtemperatur und Explosionsdaten von Dieselkraftstoff
- Falsch getankt? Benzin und Diesel vertauscht – das ist zu tunADACRisiken der Fehlbetankung und besondere Verwechslungsgefahr bei kleinen Kanister-Ausgießern